Beschwerde beim EGMR
Kirchen, Ärztekammern, Staat: Stirb langsam oder brutal! Wegen § 216 StGB (Verbot der Tötung auf Verlangen), berufsrechtlicher Suizidhilfe-Verbote für Ärzte seit 2011 und § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe) ist es seit dem 10.12.2015 in Deutschland kaum noch möglich, sinnloses Leiden vor dem Tod mit Hilfe eines Arztes abzukürzen. Den religiösen Hintergrund des § … Weiterlesen …