Beschwerde beim EGMR

Kirchen, Ärztekammern, Staat: Stirb langsam oder brutal! Wegen § 216 StGB (Verbot der Tötung auf Verlangen), berufsrechtlicher Suizidhilfe-Verbote für Ärzte seit 2011 und § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe) ist es seit dem 10.12.2015 in Deutschland kaum noch möglich, sinnloses Leiden vor dem Tod mit Hilfe eines Arztes abzukürzen. Den religiösen Hintergrund des § … Weiterlesen …

Fachliteratur zum §217 (Auswahl)

Fachliteratur zu § 217 StGB (Auswahl)Duttge, GunnarStrafrechtlich reguliertes SterbenDer neue Straftatbestand einer geschäftsmäßigen Förderung der SelbsttötungNJW, 3/2016, 120-125 Grünewald, AnetteZur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der SelbsttötungJZ, 19/2016, 938-947 Hecker, BerndDas strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)GA, 2016, 455-471 Hilgendorf, EricZur Strafwürdigkeit organisierter SterbehilfeJZ, 11/2014, 545-552 Hoven, ElisaFür eine freie Entscheidung über den … Weiterlesen …