Zur aktuellen Suizidhilfe-Diskussion

Anmerkungen zur Frage, wem beim Suizid geholfen werden darf.Meine Verfassungsbeschwerde und mein Befangenheitsantrag gegen Richter Müller, der sich als Ministerpräsident gegen die professionelle Suizidhilfe ausgesprochen hatte, sind vom BVerfG nicht zugelassen worden. Meine Beschwer sei nicht unmittelbar und gegenwärtig, und Richter Müller nicht Mitglied der 2. Kammer des 2. Senats. (Müller war aber Mitglied des … Weiterlesen …

Beschwerde beim EGMR

Kirchen, Ärztekammern, Staat: Stirb langsam oder brutal! Wegen § 216 StGB (Verbot der Tötung auf Verlangen), berufsrechtlicher Suizidhilfe-Verbote für Ärzte seit 2011 und § 217 StGB (Verbot der professionellen Suizidhilfe) ist es seit dem 10.12.2015 in Deutschland kaum noch möglich, sinnloses Leiden vor dem Tod mit Hilfe eines Arztes abzukürzen. Den religiösen Hintergrund des § … Weiterlesen …

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