1. Der Brand-Griese-Entwurf spekuliert, dass Suizidhilfe ein „Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung“ werden könnte, durch das sich alte, kranke Menschen zu einem Suizid verleiten lassen: „Ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote würden sie eine solche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen“. Das ist angesichts häufiger Alterssuizide einfach nur Unsinn. Außerdem geht es bei der ärztlichen Suizidhilfe nicht um Gesundheitsversorgung.
2. Der Brand-Griese-Entwurf unterstellt als Grundproblem, gewissenlose Ärzte würden Patienten zum Suizid verführen (was längst strafbar ist, weshalb dazu kein neues Gesetz nötig ist).
3. Der Brand-Griese-Entwurf lässt offen, wie oft z.B. ein Onkologe „Suizidhilfe, die im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird“ leisten darf, bevor er eingesperrt und ihm die Approbation entzogen wird. Da er die „geschäftsmäßige“, d.h. auf Wiederholung angelegte, „Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt, droht eine Bestrafung eigentlich schon dann, wenn ein Arzt erklärt, er habe einem Patienten aus Mitleid beim Suizid geholfen.
4. Der Brand-Griese-Entwurf entmündigt suizidwillige Bürger, indem er ihnen den Zugang zu geeigneten rezeptpflichtigen Medikamenten versperrt. (Das am besten geeignete Mittel, Pentobarbital, ist in Deutschland allerdings für Tiere reserviert, es darf schon lange nicht mehr an Humanmediziner ausgeliefert werden.) Dies Gesetz würde suizidwillige Menschen zwingen, unnötig lang zu leiden oder auf unsichere, inhumane und sozial schädliche Methoden auszuweichen (Strick, Hochhaus, Bahn) und ihr Leben früher zu beenden, als eigentlich nötig wäre.
5. Der Brand-Griese-Entwurf ist undemokratisch. Etwa 80% der Deutschen sind gegen ein Verbot der ärztlichen Suizidhilfe. (Infratest/Dimap, 2014 und Politbarometer, 2014)
Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf, 4.9.2015
Text des Entwurfs von Brand, Griese et al. vom 1.7.2015: https://www.bundestag.de/blob/383118/ed67a028d684344ef0c8184c426c8810/b_gesetzentwurf-data.pdf
Kommentar zum geplanten §217 StGB in Versform: www.reimbibel.de/217.htm
„Beihilfe“ zum Suizid? www.reimbibel.de/27.htm
Interessante Artikel und Videos zur Sterbehilfe-Diskussion (Links): www.reimbibel.de/217a.htm