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Sieben Argumente gegen den Brand/Griese-Entwurf

1. Dieses Gesetz ist überflüssig.

Es soll labile Menschen vor Organisationen und Einzelpersonen schützten, die sie gegen ihren eigentlichen Willen zum Suizid verleiten. Eine solche Einflussnahme kann aber schon jetzt als Tötungsdelikt bestraft werden. Gegen Herrn Dr. Kusch und einen Psychiater hat die Staatsanwaltschaft Hamburg deswegen Klage erhoben. Frau Griese beklagt außerdem, dass Sterbehilfe Hamburg für eine schnelle Suizidhilfe 7000 Euro verlangt. Es würde reichen, wenn sie die dortige Staatsanwaltschaft bitten würde, zu prüfen, ob es sich hier um Wucher handelt.

2. Dieses Gesetz würde auch ehrenamtlich tätige Suizidhelfer wie Herrn Arnold treffen.

Der Brand/Griese-Entwurf verbietet die „geschäftsmäßige“, d.h. auf Wiederholung angelegte, „Förderung der Selbsttötung“ selbst dann, wenn keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.

(Das Millionen-Geschäft mit dem – häufig unsinnig und qualvoll verlängerten – Sterben machen übrigens in erster Linie nicht Suizidhelfer, sondern (oft kirchliche) Krankenhäuser und Pflegeheime, Hospize, Palliativstationen sowie die Pharmaindustrie, Apotheken usw..)

3. Dieses Gesetz würde viele Ärzte, vor allem Onkologen, Intensivmediziner und Palliativmediziner, einschüchtern.

Ärztliches Handeln und auch der Sonderfall Suizidhilfe sind grundsätzlich auf Wiederholung angelegt. Schon bei der ersten Suizidhilfe könnte sich ein Arzt strafbar machen, denn es ist anzunehmen, dass er beim nächsten ähnlichen Fall wieder Suizidhilfe leisten würde. Da das Gesetz offen lässt, wie verzweifelt die Situation eines Patienten sein muss, damit der ärztliche Suizidhelfer nicht bestraft wird, werden die meisten Ärzte nicht ein Ermittlungsverfahren, eine Gefängnisstrafe oder einen Verlust der Approbation riskieren wollen und Patienten mit ihrer Verzweiflung allein lassen.

4. Dieses Gesetz würde sich negativ auf die Verhinderung von Suiziden auswirken.

Es würden weniger Patienten offen mit Ärzten über ihre Suizidwünsche sprechen, und Ärzte würden weniger bereit sein, entsprechende Beratungsgespräche zu führen und könnten weniger über Alternativen zum Suizid aufklären.

5. Eine gewisse Normalisierung der ärztlichen Suizidhilfe wäre zu begrüßen.

Jährlich sterben in Deutschland über 800.000 Menschen. Nur ein Teil von ihnen stirbt plötzlich oder schläft von allein friedlich ein. Die ärztliche und die pflegerische Betreuung ist oft unzureichend (u.a. gibt es noch keine flächendeckende Palliativmedizin) und auch bei optimaler Versorgung müssen viele Sterbende körperlich und psychisch lange und furchtbar leiden. Ein Teil von ihnen unternimmt vergeblich Suizidversuche, oft mit schlimmen Folgen. Ein anderer Teil wählt grauenvolle und meist andere Menschen traumatisierende Methoden wie Erhängen, Sprung in die Tiefe oder vor die Lokomotive, Erschießen, Ertrinken und Vergiften. Ein großer Teil leidet lange und gegen den eigenen Willen, bis endlich der Tod eintritt. Wer nicht die irrsinnige Vorstellung teilt, dass ein Gott möchte, dass viele Menschen lange leiden (in der Bibel steht davon nichts), kann nur begrüßen, wenn zukünftig mehr als derzeit nur etwa 200 Menschen zumindest ein Teil ihres Leidens durch ärztliche Suizidhilfe erspart bleibt.

6. Dieses Gesetz entmündigt und schädigt suizidwillige Bürger.

Menschen, die bei vollem Verstand sind, wird der legale Zugang zu geeigneten rezeptpflichtigen Medikamenten und damit zu einem humanen und sicheren Tod versperrt. Sterbewillige werden vor die Wahl gestellt, weiter zu leiden oder sich auf brutale Art umzubringen.

7. Dieses Gesetz ist undemokratisch.

Etwa 80% der Deutschen wollen, dass die ärztliche Suizidhilfe erlaubt ist (Infratest/Dimap, 2014 und Politbarometer, 2014). Es handelt sich beim Brand/Griese-Entwurf im Wesentlichen um den Versuch eines unverschämten Übergriffs konservativer Christen innerhalb und außerhalb des Bundestags auf das Leben andersdenkender Menschen.

Dr. Wolfgang Klosterhalfen
Apl. Prof. für Medizinische Psychologie
In der Donk 30
40599 Düsseldorf

29.10.2015