Zusammenfassung meiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Zusammenfassung meiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht: §217 StGB ist unverhältnismäßig, nicht verfassungskonform und daher nichtig.
Informationen zum Streit um die Suizidhilfe in Deutschland
Zusammenfassung meiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht: §217 StGB ist unverhältnismäßig, nicht verfassungskonform und daher nichtig.