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Willst du dich beim Sterben quälen, musst du immer Christen wählen!

Jedes Jahr sterben in Deutschland über 900.000 Menschen. Viele von ihnen (40.000-90.000?) möchten unerträgliches Leiden vor dem Tod
mithilfe eines Arztes abkürzen. Der ärztlich assistierte Suizid ist aber in der „Kirchenrepublik Deutschland“ (C. Frerk) fast vollständig verboten.

  1. „Tötung auf Verlangen“ ist durch § 216 StGB verboten. Ein Arzt, der auf Wunsch seines Patienten diesem ein tödliches Medikament
    intravenös verabreicht, riskiert bis zu 5 Jahre Gefängnis. Auch dann, wenn sein Patient furchtbar leidet und zu schwach ist, sich selbst zu töten.
  2. Seit 2011 verbieten 17 der 19 deutschen Ärztekammern ihren Mitgliedern ganz (z.B. die Ärztekammer Nordrhein) oder weitgehend,
    Suizidhilfe zu leisten. Ein Verstoß kann zum Verlust der Approbation führen. Ausnahmen: Baden-Württemberg und Bayern.
  3. Seit Ende 2015 ist die „geschäftsmäßige“ (professionelle) Suizidhilfe durch § 217 StGB verboten. Auch wenn der Arzt kein Geld verlangt.
    Die Abgeordneten, die für § 217 gestimmt haben, waren zu gut 90% Christen. Das Gesetz steht in Widerspruch zum Grundgesetz sowie zu
    Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ein Eilantrag von vier Bürgern und die
    Beschwerde 2 BvR 2507/16 gegen § 217 StGB wurden vom Bundesverfassungsgericht mit abenteuerlichen „Begründungen“, die auf religiöse
    Voreingenommenheit hindeuten, nicht zugelassen. Die noch laufenden elf Verfassungsbeschwerden (ganz überwiegend von Suizidhelfern)
    werden trotz der Kirchennähe vieler Bundesrichter/innen voraussichtlich zu einer Abschaffung dieses inhumanen Gesetzes führen.
  4. Da § 217 StGB viele Bürger dazu zwingt, gegen den eigenen Willen weiterzuleben oder vorzeitig und einsam zu brutalen und andere
    Menschen traumatisierenden Suizidmethoden zu greifen (Erhängen, Bahngleis, Pistole, Hochhaus usw.), ist dieses unzureichend begründete
    und gegen den Willen von etwa 80 Prozent der Bevölkerung beschlossene Schandgesetz ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    Ausführlichere Kritik von Wolfgang Klosterhalfen an § 217 StGB: www.reimbibel.de/217.htm .