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Ärztlich unterstützter Suizid: Hilfe oder Beihilfe?

Wer beim ärztlich unterstützten (assistierten) Suizid von Beihilfe spricht, suggeriert – absichtlich oder unbedacht – eine Straftat, denn nach § 27 StGB versteht man unter Beihilfe die Hilfe bei einer rechtswidrigen Tat. Da der Suizid schon seit 1871 in Deutschland nicht mehr strafbar ist, ist es nicht angebracht, immer noch von einer „Beihilfe zum Suizid“ … Weiterlesen …

Fachliteratur zum §217 (Auswahl)

Fachliteratur zu § 217 StGB (Auswahl)Duttge, GunnarStrafrechtlich reguliertes SterbenDer neue Straftatbestand einer geschäftsmäßigen Förderung der SelbsttötungNJW, 3/2016, 120-125 Grünewald, AnetteZur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der SelbsttötungJZ, 19/2016, 938-947 Hecker, BerndDas strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)GA, 2016, 455-471 Hilgendorf, EricZur Strafwürdigkeit organisierter SterbehilfeJZ, 11/2014, 545-552 Hoven, ElisaFür eine freie Entscheidung über den … Weiterlesen …

Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB

Verfassungsbeschwerde gegen das am 10.12.2015 in Kraft getretene Strafgesetz zur Strafbarkeit der Förderung der geschäftsmäßigen Selbsttötung vom 3.12.2016 (§ 217 StGB, BGBl. 1, Nr. 49, S. 2177)

Robert Roßbruch zur Neuausrichtung der DGHS nach der Annullierung des § 217 durch das Bundesverfassungsgericht

https://tinyurl.com/DGHS-2020 (S. 6-11) 1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und … Weiterlesen …

Kritik am § 217 StGB

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch zu einem neuen Versuch, die professionelle Suizidhilfe zu behindern:https://www.dghs.de/presse/presse-erklaerungen/artikel/kein-neues-strafgesetz-zur-suizidhilfe.html Gute neue Doku zu den Folgen des verfassungswidrigen § 217 StGB (ARD, 23.9.2019)www.tinyurl.com/Sterbehilfeverbot  Ergänzende Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zum Problembereich „Suizid und Suizidhilfe“ (W. Klosterhalfen, 29.5.2019)www.reimbibel.de/BVerfG.pdf „Stets findet Überraschung statt, wo man sie nicht erwartet hat.“ (Wilhelm Busch) Nach den Verfassungsorganen Bundestag, … Weiterlesen …