Zur skandalösen Nichtzulassung meiner Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB
Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, 40599 Düsseldorf, In der Donk 30Letzte Überarbeitung: 28.1.2019, E-Mail: wk@reimbibel.deDieser Text im Internet: www.reimbibel.de/217nz.pdf „Stets findet Überraschung statt, wo man sie nicht erwartet hat.“ Nach den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung,Bundeskanzler und Bundespräsident hatte sich zunächst auch das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 bei der Ablehnung eines Eilantrags hinter den verfassungswidrigen § 217 StGB … Weiterlesen …