Ärztlich unterstützter Suizid: Hilfe oder Beihilfe?

Wer beim ärztlich unterstützten (assistierten) Suizid von Beihilfe spricht, suggeriert – absichtlich oder unbedacht – eine Straftat, denn nach § 27 StGB versteht man unter Beihilfe die Hilfe bei einer rechtswidrigen Tat. Da der Suizid schon seit 1871 in Deutschland nicht mehr strafbar ist, ist es nicht angebracht, immer noch von einer „Beihilfe zum Suizid“ … Weiterlesen …

Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB

Verfassungsbeschwerde gegen das am 10.12.2015 in Kraft getretene Strafgesetz zur Strafbarkeit der Förderung der geschäftsmäßigen Selbsttötung vom 3.12.2016 (§ 217 StGB, BGBl. 1, Nr. 49, S. 2177)

Robert Roßbruch zur Neuausrichtung der DGHS nach der Annullierung des § 217 durch das Bundesverfassungsgericht

https://tinyurl.com/DGHS-2020 (S. 6-11) 1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und … Weiterlesen …

Kritik am § 217 StGB

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch zu einem neuen Versuch, die professionelle Suizidhilfe zu behindern:https://www.dghs.de/presse/presse-erklaerungen/artikel/kein-neues-strafgesetz-zur-suizidhilfe.html Gute neue Doku zu den Folgen des verfassungswidrigen § 217 StGB (ARD, 23.9.2019)www.tinyurl.com/Sterbehilfeverbot  Ergänzende Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zum Problembereich „Suizid und Suizidhilfe“ (W. Klosterhalfen, 29.5.2019)www.reimbibel.de/BVerfG.pdf „Stets findet Überraschung statt, wo man sie nicht erwartet hat.“ (Wilhelm Busch) Nach den Verfassungsorganen Bundestag, … Weiterlesen …

Zur skandalösen Nähe von Bundesrichtern zu den Kirchen

Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 28.6.2018, wk@reimbibel.deZuletzt ergänzt: 3.3.2.2019Dieser Text im Internet: www.reimbibel.de/217-StGB-Richter-Kirchen.pdf „Stets findet Überraschung statt, wo man sie nicht erwartet hat.“Nach den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundes-regierung, Bundeskanzler und Bundespräsident hatte sich zunächstauch das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 bei der Ablehnung einesEilantrags hinter den verfassungswidrigen § 217 StGB gestellt und … Weiterlesen …