Ärztlich unterstützter Suizid: Hilfe oder Beihilfe?
Wer beim ärztlich unterstützten (assistierten) Suizid von Beihilfe spricht, suggeriert – absichtlich oder unbedacht – eine Straftat, denn nach § 27 StGB versteht man unter Beihilfe die Hilfe bei einer rechtswidrigen Tat. Da der Suizid schon seit 1871 in Deutschland nicht mehr strafbar ist, ist es nicht angebracht, immer noch von einer „Beihilfe zum Suizid“ … Weiterlesen …